Bitte macht euch rechtzeitig auf den Weg zum Ostbayerischen Faschingszug, damit ihr noch entspannt einen Parkplatz bekommt. Wir eröffnen bereits extra um 11.30 unsere Essens- und Verpflegungsstände und es gibt auch bereits Musik für euch.
Vom Norden her kommend (Weiden, Hirschau):
A93 Richtung Schwandorf / Ausfahrt Schwandorf bis zur Schwimmbadstraße
Vom Osten her kommend (Cham, Roding, Bruck):
Über B85 nach Schwandorf zur Schwimmbadstraße
Vom Süden her kommend (Regensburg, Niederbayern und Oberbayern):
A93 Richtung Schwandorf / Ausfahrt Schwandorf bis zur Schwimmbadstraße
Vom Westen her kommend (Amberg):
Über B85 nach Schwandorf zur Schwimmbadstraße

Parkplätze für Zuschauer

Anfahrtshinweise für Faschingszugteilnehmer:
…. Aufstellung ist ab 10 Uhr möglich.
Für Fahrzeuge mit einer Zulassung >60km/h (also z. B. LKW oder Kleinlaster) gilt gemäß Auflage des Landratsamtes: Wenn Aufbauten bzw. Anbauten des Faschingswagens bereits bei der Anfahrt zum Aufstellplatz montiert sind, ist für die Anfahrt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vorgeschrieben. Die Fahrzeuge sind bei der Anfahrt entsprechend mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 StVZO zu kennzeichnen. Der Faschingswagen muss bis zum Aufstellplatz von einem nachfolgenden Fahrzeug mit Warnblinkanlage begleitet werden. Anfahrt über Autobahn ist für Faschingswägen verboten! Diese Punkte gelten auch bei der Abreise! Für LKW gilt das Sonntagsfahrverbot. Das Landratsamt erteilt jedoch unbürokratisch eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für den Faschingszug.